Ein Beitrag von Hanna und Emily (Epsilon-Jahrgang)
Die Prüfung für den 125 ccm Früherschein kann man mit 16 Jahren ablegen. Allerdings kann man bereits mit 15 Jahren den Unterricht besuchen und die Prüfung für den Führerschein ablegen. Mit dem 16. Geburtstag hat man dann die Erlaubnis diese Motorräder fahren zu dürfen.
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen sie jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es für diese Fahrzeugklasse nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm–Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren. Die Dauer der Fahrschule beläuft sich auf etwa ein bis zwei Monate. Dies schließt den Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden mit ein. Darüber hinaus kommt es natürlich darauf an, wie viel Zeit der Fahrschüler für die Praxisstunden wöchentlich einplanen kann. Ebenso wie der Führerschein der Klasse A1 berechtigt der A2-Führerschein zum Fahren von Motorrädern. Der Unterschied zwischen der einen Klasse A1 und der Klasse A2 besteht in der Art der Motorräder, die gefahren werden können. Mit dem A2-Führerschein können alle Motorräder, beim 125er-Schein dürfen nur 125-ccm Maschinen gefahren werden. Wenn man den 125 ccm Fürherschein hat, beendet man mit 18 die Probezeit. Um eine A1-Prüfung zu bestehen, darf man maximal 10 Fehlerpunkte haben. Allerdings darf man dann später bei der Prüfung zum Autoführerschein nur 6 Fehler punkte haben, weil man bereits zuvor eine Führerscheinprüfung abgelegt hat .
Bild nach CC-Lizenz entnommen aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Yamaha_YZF-R_125#/media/Datei:Yamaha_YZF-R125_blu.jpg